Rechtsprechung
BGH, 11.03.1986 - KZR 29/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Eintragung ins Vereinsregister als Voraussetzung einer Satzungsänderung - Vorliegen des Einplatzprinzips und des kynologischen Erfordernisses
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.05.1956 - VI ZR 66/55
Aufnahmepflicht bei Wirtschaftsverbänden
Auszug aus BGH, 11.03.1986 - KZR 29/84
Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, daß Monopolverbände einen Aufnahmeantrag nicht ohne triftigen Grund ablehnen dürfen, wenn die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Mitgliedschaft erfüllt sind (RGZ 106, 120; BGHZ 21, 1 [BGH 15.05.1956 - Vi ZR 66/55] ; BGH LM Nr. 3 zu § 38 BGB; vgl. auch BGH LM Nr. 5 zu § 38 BGB für den Idealverein).Der Kläger brauchte sich auf eine ihm vom Vorstand des Beklagten angetragene, in der gültigen Satzung nicht vorgesehene vorläufige Mitgliedschaft nicht einzulassen (vgl. dazu BGHZ 21, 1, 7 [BGH 15.05.1956 - Vi ZR 66/55] - Darmimporteure).
- BGH, 17.01.1957 - II ZR 239/55
Verein. Zweckänderung
Auszug aus BGH, 11.03.1986 - KZR 29/84
Das gilt sowohl für das Außenverhältnis wie für das Innenverhältnis (BGHZ 23, 122, 128). - BGH, 13.11.1979 - KVR 1/79
Auszug aus BGH, 11.03.1986 - KZR 29/84
Wie der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs im Beschluß vom 13. November 1979 (KVR 1/79 = Deutscher Landseer Club) entschieden habe, sei der Beklagte eine Wirtschaftsvereinigung im Sinne von § 27 Abs. 1 Satz 1 GWB. - RG, 23.11.1922 - IV 167/22
Ärzteverein; Recht auf Aufnahme
Auszug aus BGH, 11.03.1986 - KZR 29/84
Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, daß Monopolverbände einen Aufnahmeantrag nicht ohne triftigen Grund ablehnen dürfen, wenn die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Mitgliedschaft erfüllt sind (RGZ 106, 120; BGHZ 21, 1 [BGH 15.05.1956 - Vi ZR 66/55] ; BGH LM Nr. 3 zu § 38 BGB; vgl. auch BGH LM Nr. 5 zu § 38 BGB für den Idealverein).